24.06.2026
Ausbeutung im Wingert
Teure Tagelöhner
Die Weinbranche fordert Ausnahmen vom Mindestlohngesetz und will nur 80 Prozent des Satzes zahlen: »Ansonsten verschwindet der Steillagenweinbau«
Von Reinhard Lauterbach
Im März dieses Jahres informierte ein Newsletter der Weinwirtschaft darüber, dass ein renommiertes Weingut an der Saar – von Hövel in Konz-Oberemmel an der Mündung der Saar in die Mosel – zum Jahresbeginn nach über 200 Jahren den Betrieb eingestellt habe. Der Mindestlohn habe den Anbau unwirtschaftlich gemacht, zitierte die Lokalzeitung Trierischer Volksfreund den Geschäftsführer eines Nachbarguts mit ebenfalls großem Namen. Wenn pro Hektar in den Steillagen von Mo...
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