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Ausbeutung im Wingert

Teure Tagelöhner

Die Weinbranche fordert Ausnahmen vom Mindestlohngesetz und will nur 80 Prozent des Satzes zahlen: »Ansonsten verschwindet der Steillagenweinbau«

Foto: IMAGO/KHARBINE-TAPABOR
»Keine Belotte (ein Kartenspiel) ohne ein Glas Rebelotte!« Etikett, ca. 1930

Im März dieses Jahres informierte ein Newsletter der Weinwirtschaft darüber, dass ein renommiertes Weingut an der Saar – von Hövel in Konz-Oberemmel an der Mündung der Saar in die Mosel – zum Jahresbeginn nach über 200 Jahren den Betrieb eingestellt habe. Der Mindestlohn habe den Anbau unwirtschaftlich gemacht, zitierte die Lokalzeitung Trierischer Volksfreund den Geschäftsführer eines Nachbarguts mit ebenfalls großem Namen. Wenn pro Hektar in den Steillagen von Mosel und Saar bis zu 1.000 Stunden manueller Arbeit aufgewandt werden müssten, die durch Maschinen nicht ersetzt werden könne, dann sei es ein großer Unterschied, ob man für diese Stunde zehn, zwölf oder demnächst 15 Euro zahlen müsse. Andere Medien aus der Region, etwa der Südwestrundfunk, stießen ins selbe Horn: Immer mehr Steillagenwinzer gäben auf, es drohe der Verlust der Kulturlandschaft an der Mosel. Der Deutsche Weinbauverband warnte gar vor einem »Verlust der Versorgungssicherheit« beim Wein (obwohl er gleichzeitig ein Überangebot importierter Weine beklagte), wenn die Bundesregierung den Winzern nicht einen Nachlass auf den Mindestlohn gewähre.

Ein erster Anlauf der Verbände war 2025 noch fehlgeschlagen. Die Bundesregierung hatte sich auf die Forderung der Weinbaubranche nicht eingelassen, ihr wenigstens die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen auf die Löhne der saisonal beschäftigten und meist aus dem osteuropäischen EU-Ausland kommenden Erntehelfer zu erlassen. Das vorgebrachte Argument konnte man noch halbwegs nachvollziehen: Leute, die jedes Jahr lediglich für die erlaubten zwei Monate in Deutschland arbeiteten, hätten von den abgeführten Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ohnehin nichts, weil sie niemals im Leben die Wartezeiten bis zum Leistungsbezug erreichen würden.

Nach der ersten Ablehnung legten die Verbände des Wein-, Obst- und Gemüseanbaus nach. Sie beauftragten einen Tübinger Professor mit einem Gutachten, das zu den bestellten Ergebnissen kam: Ein pauschaler Abschlag von 20 Prozent auf den Mindestlohn von derzeit 13,90 und ab 2027 14,60 Euro sei sozial gerechtfertigt und weder vom Grundgesetz noch vom EU-Recht her ausgeschlossen. Besonders schön ist das Argument, ein solcher pauschaler Mindermindestlohn verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil er »rein tätigkeitsbezogen« sei, also alle Erntehelfer gleichermaßen treffe, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbands. Im nächsten Absatz wird dann das genaue Gegenteil behauptet: »Eine mögliche mittelbare Ungleichbehandlung der überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte sei durch legitime Ziele gerechtfertigt und verhältnismäßig.« Also zuerst keine Ungleichbehandlung, und dann doch eine, nur eben eine gerechtfertigte.

An anderer Stelle ließ sich ein Vertreter des Obstbauverbandes mit der Äußerung zitieren, der Vorschlag der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, den Erntehelfern im Falle eines gekürzten Mindestlohns dann wenigstens kostenlose Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, sei ungerecht, denn einheimische Vollzeitbeschäftigte müssten ihre Miete schließlich auch selbst bezahlen. Die Dreistigkeit und Pfennigfuchserei der Lobbyisten verschlägt einem die Sprache.

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Schauen wir auf die noch im Internet zu findende letzte Preisliste des inzwischen geschlossenen Weinguts von Hövel. Sie zeichnet ein etwas anderes Bild der Krise. Angeboten wurden bei Preisen zwischen zehn und 48 Euro pro Flasche Positionen aus Jahrgängen bis zurück ins Jahr 2015. Nicht, dass diese Weine, 2025 verkauft, schlecht gewesen sein müssen: gerade feinherbe Rieslinge sind sehr lagerfähig und auch mit etlichen Jahren unter dem Schraubverschluss, der die Alterung verzögert, noch gut genießbar.

Dass sie aber beim Hersteller immer noch im Angebot waren, verweist auf ein anderes Problem, an dem der deutsche Weinbau leidet: der zurückgehende Absatz, einfach weil nicht mehr so viel Wein getrunken wird. Und zwar weniger aus Kosten-, denn aus Gesundheits- oder Lifestylegründen. Das aber hat mit dem Mindestlohn nichts zu tun. Immer wieder berichten Winzer in Deutschland, dass langjährige Kunden jetzt weniger Wein bestellten, weil sie ihren Konsum im Alter zurückfahren müssten oder wollten. Um aber jüngere Kunden zu interessieren, müsse man sich alle möglichen Kinkerlitzchen und Events einfallen lassen, klagte dem Autor gegenüber jüngst ein Winzer von der Nahe.

Aber das ist nur die eine Seite. Auf der anderen Seite: Wer sich einen Wein für 25 oder 30 Euro leisten kann, der leistet ihn sich auch, wenn er statt dessen wegen eines erhöhten Mindestlohns 27 oder 32 Euro kosten würde. Weine in diesen Preisklassen gehören in die Sphäre des Luxuskonsums und werden nicht über den Preis verkauft. Da reden sich die Herrschaften Edelwinzer die Welt schön.

Ein Blick über die Grenze nach Frankreich zeigt: Die Klagen der Weinwirtschaft über den dortigen Mindestlohn SMIC (derzeit 12,31 Euro) sind weitgehend identisch mit denen der deutschen Verbände, auch ohne die arbeitsintensiven Steillagen, auf die die deutsche Branche sich beruft. In Frankreich allerdings sieht sich die Branche mit einer hohen Fluktuation der Beschäftigten konfrontiert: Viele Erntehelfer wechseln zum Nachbarwinzer, wenn ihnen an den Arbeitsbedingungen etwas nicht passt. Was habe er davon, wenn er einen Ernte­helfer anlerne und der dann mitten in der Ernte Tschüss sage und gehe, weil ihm der Nachbar einen Euro mehr zahle, zitierten die Dernières Nouvelles d’Alsace im vergangenen Jahr einen Winzer in der südfranzösischen Region Fitou. Und die Zeitung ließ auch einen der frustrierten Arbeiter zu Wort kommen: Wenn man sehe, was die Weine, die zum dortigen Mindestlohn geerntet würden, dann hinterher im Verkauf kosteten, dann fühle man sich als derjenige, der die Trauben vom Stock hole, nur noch »verarscht«.

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Erschienen in der Beilage vom 24.06.2026, Seite 5, Kapital & Arbeit

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