27.11.2019
Behindertenpolitik
Nicht zumutbar
Mit Entwurf des »Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes« droht Beatmungspatienten stationäre Unterbringung
Von Michael Zander
Wer aufgrund einer Beeinträchtigung dauerhaft auf Unterstützung bei der Beatmung angewiesen ist, soll entsprechende Pflegeleistungen künftig in der Regel nur noch in stationären Einrichtungen und nicht mehr in den eigenen vier Wänden erhalten. Das sieht jedenfalls ein seit dem 14. August 2019 vorliegender Referentenentwurf für ein »Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz« (RISG) aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. »Der Anspruch auf außerklinische Intensivpfleg...
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