07.03.2018
Frauenwahlrecht
Ende eines Privilegs
Resultat eines entbehrungsreichen Kampfes: Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht durchgesetzt
Von Gisela Notz
Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 wurde für die Wahlen zum Reichstag das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime aktive und passive Wahlrecht für jeden »Norddeutschen« über 25 Jahre eingeführt. Ausgeschlossen waren alle, denen die staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten wurden: die Empfänger von Armenunterstützung und die Frauen. Im Preußischen Haus der Abgeordneten galt bis zum Ende des Kaiserreiches das Dreiklassenwahlrecht. Die Männer jede...
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