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20.05.2015

Flucht in den Knast

Mit der neuen Gesetzgebung kann fast jeder Asylsuchende eingesperrt werden

Von Ulla Jelpke
Wer zukünftig vor Krieg, politischer Verfolgung oder existentieller Not nach Deutschland flieht, der steht schon mit einem Bein im Knast. Die Wahl besteht nur noch zwischen Aufnahmehaft und Abschiebehaft. Das ist die Quintessenz der von der Regierungskoalition geplanten »Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung«, über die der Bundestag im Juni abschließend abstimmen wird. Insbesondere die Abschiebehaft soll erheblich ausgeweitet werden. Gefl...

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