18.09.2013
Rebellen wider Willen
Deutschlands teuerste Großstadt: Münchner Mieten zwingen brave Bürger, Künstler im Rentenalter und Fußballfans zum Protest. Neue Kappungsgrenze beruhigt die Lage nicht
Von Claudia Wangerin
Wer die Mieten der Landeshauptstadt kennt, mag es kaum glauben – aber das Recht auf eine angemessene Wohnung hat in Bayern tatsächlich Verfassungsrang. Einklagbar ist es in der Praxis nicht, aber in Artikel 106 der Landesverfassung wird es jedem Bewohner des Freistaates zugestanden. Darauf berief sich etwa Beatrix Zurek vom Münchner Mieterverein auf einer Demonstration am 29. Juni in Deutschlands teuerster Großstadt. Gemessen an der Zahl der betroffenen B...
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