07.07.2010
Umkämpfte Versammlungsfreiheit
Was kümmert uns das Grundgesetz? Demokratische Protestformen werden als Gefahr eingestuft
Von Ulla Jelpke
Als »ein Stück ursprünglicher, ungebändigter,
unmittelbarer Demokratie« hatte das Bundesverfassungsgericht
in seinem berühmten Brokdorf-Urteil 1985 das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit charakterisiert. Mit der
Föderalismusreform von 2006 ging die Auslegung des
Versammlungsrechts auf die Länder über. Eine Reihe von
ihnen, wie Bayern und Sachsen, hat seitdem neue Gesetze erlassen,
die zum Teil erhebliche Einschränkungen der
Versammlungsfreiheit enthalte...
Artikel-Länge: 8907 Zeichen


