30.04.2010
Alles, was recht ist
Wofür und wie die Arbeit niedergelegt werden darf, bestimmen in Deutschland Gerichte. Das Grundrecht auf Streik ist gesetzlich nicht geregelt
Von Daniel Behruzi
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das die Zulässigkeit von
Arbeitskämpfen regelt. Das Recht, die Arbeit zur Durchsetzung
ihrer Interessen niederzulegen, leiten die Beschäftigten und
ihre Organisationen lediglich aus der im Grundgesetz
festgeschriebenen Koalitionsfreiheit ab. Das gibt den Gerichten
weite Entscheidungsspielräume. Bekanntestes und zugleich
umstrittenstes Beispiel ist das seit den Urteilen zum sogenannten
Zeitungsstreik im Jahr 1952 behauptete »...
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