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30.04.2010

Alles, was recht ist

Wofür und wie die Arbeit niedergelegt werden darf, bestimmen in Deutschland Gerichte. Das Grundrecht auf Streik ist gesetzlich nicht geregelt

Von Daniel Behruzi
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen regelt. Das Recht, die Arbeit zur Durchsetzung ihrer Interessen niederzulegen, leiten die Beschäftigten und ihre Organisationen lediglich aus der im Grundgesetz festgeschriebenen Koalitionsfreiheit ab. Das gibt den Gerichten weite Entscheidungsspielräume. Bekanntestes und zugleich umstrittenstes Beispiel ist das seit den Urteilen zum sogenannten Zeitungsstreik im Jahr 1952 behauptete »...

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