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30.04.2010

Wer schützt hier wen?

Branchenmindestlöhne dienen vor allem den Unternehmen als Absicherung vor Billigkonkurrenz. Kein Ersatz für allgemeine gesetzliche Untergrenze

Von Johannes Schulten
Der Chef vom Leiharbeitsriesen Adecco will ihn, die Bundesministerin für Arbeit will ihn auch, und sogar Lebensmittelriese Lidl gab im Februar bekannt, sich »unbedingt« für einen Mindestlohn auf Branchenebene einzusetzen. Noch vor Jahren mehrheitlich als Arbeitsplatzkiller verschrien, erfreuen sich die sektoralen Lohnuntergrenzen bei CDU und Unternehmerverbänden immer größerer Beliebtheit. Tatsächlich ist die jüngste Dynamik beeindruckend. Die Zahl der ...

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