30.04.2010
Wer schützt hier wen?
Branchenmindestlöhne dienen vor allem den Unternehmen als Absicherung vor Billigkonkurrenz. Kein Ersatz für allgemeine gesetzliche Untergrenze
Von Johannes Schulten
Der Chef vom Leiharbeitsriesen Adecco will ihn, die
Bundesministerin für Arbeit will ihn auch, und sogar
Lebensmittelriese Lidl gab im Februar bekannt, sich
»unbedingt« für einen Mindestlohn auf
Branchenebene einzusetzen.
Noch vor Jahren mehrheitlich als Arbeitsplatzkiller verschrien,
erfreuen sich die sektoralen Lohnuntergrenzen bei CDU und
Unternehmerverbänden immer größerer Beliebtheit.
Tatsächlich ist die jüngste Dynamik beeindruckend. Die
Zahl der ...
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