27.08.2003
Business as usual
NPD-Verbotsverfahren und V-Mann-Desaster: Konsequenzen Fehlanzeige
Von Ulla Jelpke
* Vor 20 Jahren, im Jahre 1983, erklärte das Bundesverwaltungsgericht die NPD für verfassungsfeindlich.
Im Januar 2001 stellt die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Im März 2001 stellen Bundestag und Bundesrat Anträge auf ein Verbot der NPD, im Oktober faßt das BverfG die Anträge in einer Hauptverhandlung zusammen. Im Januar 2002 werden die bislang angesetzten Verhandlungstermine zum Verfa...
Artikel-Länge: 9833 Zeichen


