31.01.2008
Phantasie ist gefragt
Berliner Verwaltungsgericht: Verfassungsschutzbehörde darf Anträge auf Akteneinsicht nicht mit pauschalen Begründungen zurückweisen
Von Jörn Boewe
Der Berliner Verfassungsschutz hat vor dem Verwaltungsgericht eine Teilniederlage erlitten. Die Behörde darf Anträge auf Akteneinsicht nicht mehr mit der pauschalen Begründung von Geheimhaltungsinteressen abweisen. Wie die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch unter Vorsitz des Vizegerichtspräsidenten Hans-Peter Rueß entschied, kann die Behörde zwar Auskünfte verweigern, die etwa zur Enttarnung ihrer V-Leute führen würden. Dies muß aber in jedem Ei...
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