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26.01.2008

Neue Schlappe für Bundesanwaltschaft

Weiteres 129a-Verfahren gegen linke Aktivisten fallengelassen

Von Tim Wesenberg
Die Bundesanwaltschaft hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß Paragraph 129a StGB abgeben müssen. Betroffen waren mehrere linke Aktivisten aus Norddeutschland und Berlin. Nach der jüngsten Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in drei ähnlich gelagerten Verfahren gegen linke Politaktivisten wollte die Behörde auch im aktuellen Fall nicht mehr von einer Strafbarkeit der ...

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