24.04.1999
»Keine Anhaltspunkte für Verfolgung«
Wie die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit über die Lage im Kosovo täuschte
Nachfolgend dokumentiert jW amtliche Dokumente des Bonner Auswärtigen Amtes und Gerichtsurteile, die belegen, daß es im März 1999 keinen Grund und keine Rechtfertigung für eine »humanitäre Intervention« der NATO im Kosovo gabI: Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 6. Januar 1999 an das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach:»Derzeit ist eine steigende Tendenz bei der Rückkehr der innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien geflohenen Personen an ihre Wohnsitze zu verzeich...
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