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23.01.2008

Kostenlos mitversichert auch nach Abfindung

Entlassene Beschäftigte können sich auch dann bei ihren Ehegatten kostenlos in einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, wenn sie eine größere Abfindung erhalten haben. Auf ein entsprechendes Urteil machte kürzlich der BKK-Bundesverband in einer Information für Firmenkunden aufmerksam.Danach wollte sich eine arbeitslos gewordene Frau bei ihrem gesetzlich abgesicherten Mann kostenfre...

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