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23.01.2008 / Feuilleton / Seite 14

Beitrag erhöht? Kasse kann gewechselt werden

Rund ein Drittel der Krankenkassen hat zu Jahresbeginn den Beitragssatz erhöht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. (Ansonsten kann grundsätzlich kündigen, wer 18 Monate Mitglied in einer Krankenkasse war.) Bei einer Fusion von Krankenkassen gibt es das Sonderrecht, wenn sich in deren Folge die Tarife erhöhen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Sonderkündigung entfällt, wenn sich Versicherte bei ihrer Kasse für einen Wahltarif entschieden haben. Dieser bin...

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