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18.01.2008

»Ohrfeige für die große Koalition«

Gericht: Geheimdienst darf Linkspolitiker Bodo Ramelow nicht überwachen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Linksfrak­tionsvize Bodo Ramelow nicht überwachen. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, daß die seit 1999 andauernde Beobachtung des Politikers rechtswidrig sei. Es lägen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln nicht vor, beschied das Gericht. Die Partei Die Linke reagierte erleichtert auf die Entscheidung und forderte, ihre Überwachung durch den Inlands...

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