18.01.2008
»Ehebruch« als Kapitalverbrechen
Von Steinigungen sind im Iran vor allem Frauen betroffen. Kaum Chancen vor Gericht
Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.« So steht es im iranischen Strafgesetzbuch, und so werden Steinigungen heute noch vollstreckt. Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, zuletzt im Juli 2007. Das dokument...
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