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22.04.1999

Angriffskrieg nicht strafbar

Generalbundesanwalt schmetterte Anzeigen ab

Die deutsche Beteiligung am NATO-Einsatz in Jugoslawien erfüllt nicht den Straftatbestand des Aufstachelns zum Angriffskrieg. Der Generalbundesanwalt habe den Sachverhalt geprüft, aber keine Ermittlungen eingeleitet, weil Anhaltspunkte für eine Straftat fehlten, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Nach ihren Angaben gehen täglich mehrere Strafanzeigen wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach Paragraph 80 bzw. 80a Strafgesetzbuch in K...

Artikel-Länge: 1532 Zeichen

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