09.01.2008
Protest ist kein Verbrechen
Polizeiliche Schikanen gegen Antifaschisten im bayerischen Mittenwald waren rechtswidrig
Von Frank Brunner
Das Vorgehen der bayerischen Polizei gegen den nordrhein-westfälischen Landesgeschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes–Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Jürgen Schuh, war rechtswidrig. Das stellte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen am 6.Dezember 2007 fest. Schuh hatte am 27.Mai 2007 mit drei weiteren Mitstreitern während des Pfingsttreffens der »Gebirgsjägerkameradschaft« im oberbayerischen Mittenwald ein Transparent ...
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