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09.01.2008

Ausbildung ohne Lizenz

Aussetzen der Ausbildereignungsverordnung bringt keine neuen Lehrstellen, sondern schafft neue Probleme

Von Marcus Schwarzbach
Seit August 2003 ist allen Verwaltungen und Betrieben die Beschäftigung von Auszubildenden erlaubt. Die in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) enthaltene Verpflichtung, Lehrstellen nur nach Ausbildereignungsprüfung anbieten zu können, wurde ausgesetzt. Die seinerzeitige SPD-Grüne-Regierung wollte hierdurch ein vermeintliches Ausbildungshemmnis beseitigen. Die auf fünf Jahre befristete Aussetzung der AEVO sollte nach Einschätzung des Bildungsministeriums bis zu 20...

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