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05.01.2008

G-8-Razzia war Willkür

Von Frank Brendle
Die Razzien gegen Globalisierungskritiker im Mai vorigen Jahres waren rechtswidrig. Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) hat ohne Rechtsgrundlage agiert, als sie am 9. Mai 2007 in rund 40 Wohngemeinschaften und linke Büros einbrechen ließ. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. An der Großrazzia waren damals 900 Polizisten beteiligt, die in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen Comp...

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