02.01.2008
Musterverfahren gegen British Airways gewonnen
Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, wenn der Hinflug aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Mit diesem Urteil gegen die Fluggesellschaft British Airways habe das Landgericht Frankfurt/M. ein wichtiges Signal gegen die Praxis des sogenannten Cross-Ticketings der Fluggesellschaften gesetzt, hieß es vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er habe in erster Instanz eines seiner Musterverfahren gegen diese verbraucherfeindliche Gesch...
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