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02.01.2008 / Feuilleton / Seite 14

Forderungen für Call by Call 2002 sind verjährt

Überraschung lösten in den vergangenen Tagen Rechnungen für Call-by-Call-Telefondienstleistungen aus den Jahren 2002 und 2003 aus. Angeschriebene, die sich mit Verweis auf die Verjährung weigerten, sie zu bezahlen, werden nun mit der Androhung eines kostenpflichtigen Mahnverfahrens unter Druck gesetzt. Darüber informierte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ende Dezember in einer Pressemitteilung. Die Rechtslage aber ist ei...

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