-
18.12.2007
- → Feuilleton
Haustarif
Die TV-Moderatorin Sabine Christiansen muß an die Firma ihres Ex-Mannes Theo Baltz Honorare von knapp 1,1 Millionen Euro zurückzahlen. Das Landgericht Berlin gab am Montag der Klage der Firma Medienkontor statt, deren Geschäftsführer Baltz ist. Im Gegenzug wies das Gericht eine Klage der TV-Moderatorin zurück, in der Christiansens Produktionsfirma TV21 ebenfalls zuviel gezahlte Gelder über 715000 Euro von Baltz’ Firma zurückverlangt hatte, weil Leistungen angeblich nicht erbracht worden waren. Ursprpünglich hatte Baltz’ Firma die bis Juni dieses Jahres ausgestrahlte ARD-Talkshow »Sabine Christiansen« produziert. Seit September 2002 hatte dann Christiansens Unternehmen TV21 die Sendung im Auftrag des NDR hergestellt. Medienkontor sollte jedoch gegen eine Pauschale von etwa 40000 Euro pro Sendung weiterhin Studio und Technik für die Talkshow an TV21 liefern. Die Beträge sollen jedoch ein Jahr später gekürzt worden sein, weil Leistungen nicht vollständig erbracht wurden. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton