13.12.2007
Lichtblick für Kinder in Armut
Landessozialgericht ebnet Weg für verfassungsrechtliche Prüfung fehlender Schulkostenerstattung nach Hartz IV
Von Ralf Wurzbacher
Daß der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder zur Deckung von Schulkosten vorne und hinten nicht reicht, hat sich endlich auch bis zur deutschen Gerichtsbarkeit herumgesprochen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Entscheidung vom 27. November die Beschwerde eines erwerbslosen Vaters aus Hameln zugelassen, der im vergangenen Jahr eine Klage auf Erstattung der Einschulungskosten für seine Tochter angestrengt hatte. Diese wurde z...
Artikel-Länge: 1901 Zeichen


