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12.12.2007 / Feuilleton / Seite 14

Urteil: Unterhalt für ­Kinder hat Vorrang

Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen. So entschied laut AP das Amtsgericht München im Fall eines dreijährigen Mädchens, das bei seiner Mutter aufwächst, auf Zahlung von Unterhalt. Dabei hatte der Mann geltend gemacht, daß er lediglich über ein monatliches Einkommen v...

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