12.12.2007
Gasrechnung: 2004erAnsprüche verfallen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Gaskunden vor der Verjährung von Ansprüchen gegen ihren Energieversorger gewarnt. Wer seine möglicherweise überhöhte Gasrechnung aus dem Jahr 2004 unter Vorbehalt bezahlt habe und noch Rückforderungen geltend machen wolle, verliere seine Ansprüche zum Ende des Jahres, informierten die Verbraucherschützer Ende vergangener Woche laut AP. Wer das vermeiden wolle, müsse gegen seinen Versorger klagen.Es wurde daran erinnert...
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