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05.12.2007 / Feuilleton / Seite 14

ALG II beantragen zum Schutz vor Zwangsrente

Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosensgeld I, die einen bestehenden Anspruch auf ergänzendes ALG II bisher nicht wahrgenommen haben, sollten noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Das jedenfalls rät die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) allen Betroffenen ab 58 Jahren. Die Einigung innerhalb der Koalition zu einer sogenannten 58er-Nachfolgeregelung sei »unzureichend«. Die KOS ruft dazu auf, Protestbriefe an Abgeordnete zu sc...

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