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01.12.2007

Quantensprung beim Spitzeln

Ab Januar werden Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert. Rechtsausschuß des Bundesrats will jetzt auch noch zivilrechtliche Nutzung

Von Ulla Jelpke
Das Privatleben jedes Bürgers wird ab dem 1. Januar noch ein wenig durchsichtiger: Von diesem Datum an können Polizei und Geheimdienste genau rekonstruieren, wer im zurückliegenden halben Jahr mit wem telefoniert hat. Sie können auch nachverfolgen, welche E-Mails verschickt und welche Internetseiten besucht wurden. Das entsprechende Telekommunikationsüberwachungsgesetz (TKÜG), das Telefonfirmen und Internetprovider zur Speicherung und Herausgabe dieser Daten zwingt,...

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