30.11.2007
Zur Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes
Erklärung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union
Mit Beschluß vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig. In seiner Entscheidung stellt der Ermittlungsrichter fest, daß das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist, »eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen« sei, um die »Vertraulichkeit des übrigen Postverke...
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