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NPD im Prozeß unterlegen

Koblenz. Das Land Rheinland-Pfalz darf die Kommunen bei der Abwehr rechtsextremistischer Umtriebe beraten. Dies geht aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts in Koblenz hervor. Die Richter wiesen eine Klage der NPD zurück, mit der diese eine Broschüre des Mainzer Innenministeriums verbieten lassen wollten. Darin hatte das Land den Kommunen Empfehlungen gegeben, wie sie gegen rechte Gruppierungen vorgehen können. In der Broschüre »Kommunen gegen Rechtsextremismus« geht es unter anderem darum, wie der Ankauf von Gebäuden durch die NPD oder die Verteilung von rechtsextremen Musik-CDs an Jugendliche verhindert werden können. Die NPD argumentierte, sie sei keine verbotene Partei und werde mit dem Informationsheft in ihren Rechten verletzt.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2007, Seite 4, Inland

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