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21.11.2007

Kfz-Überwachung auf dem Prüfstand

Bundesverfassungsgericht deutet Distanz zur automatischen Erfassung von Auto-Nummernschildern an

Die automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei steht seit Dienstag auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. In acht der 16 Bundesländer ist es inzwischen im Polizeigesetz erlaubt, Nummernschilder auf den Straßen automatisch zu erfassen und sie mit Fahndungslisten abzugleichen. Erlaubt ist die automatische Erfassung in Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.Ve...

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