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16.11.2007

Rechtswidrige Razzia

Bundesgerichtshof rüffelt die Bundesanwaltschaft. Durchsuchung bei G-8-Gegnern wurde zur Anbringung von Abhörwanzen genutzt

Von Andreas Grünwald
Die bundesweite Razzia gegen Kritiker des G-8-Gipfels am 9. Mai dieses Jahres war offenbar rechtswidrig. Das geht aus einem Schreiben des 3. Senats des Bundesgerichtshofes (BGH) an die Bundesanwaltschaft hervor. Das Dokument wurde den Anwälten der von den Untersuchungen betroffenen Personen in Kopie zugestellt. Der BGH verneint darin einen Straftatbestand nach Paragraph 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) und somit auch die Zuständigkeit der Bundesanwal...

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