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03.11.2007

Richter lassen streiken

Von Rainer Balcerowiak
Die Lokführergewerkschaft GDL darf auch im Fern- und Güterverkehr der Deutschen Bahn streiken. Das sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz erklärte am Freitag Arbeitsniederlegungen auch in diesen Bereichen für zulässig und hob damit ein Urteil der ersten Instanz auf. Richter Werner Leschinger erklärte zur Begründung, eine Beschränkung des im Grundgesetz verbrieften Streikrechts sei nicht zulässig, die Wahl der Kampfmittel sei dabei den Tarifparteien selbst überl...

Artikel-Länge: 3027 Zeichen

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