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GDL geht auch bis zum Verfassungsgericht
Berlin. Die Bahn AG will das am Montag auslaufende Ultimatum der Gewerkschaft GDL zur Vorlage eines neuen Angebots im Tarifkonflikt mit den Lokführern verstreichen lassen. Das stellte Personalvorstand Margret Suckale am Wochenende klar. Im Regional- und Nahverkehr könnte es daher auch in dieser Woche zu Arbeitsniederlegungen kommen.
Ob eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts Chemnitz, das Streiks im Güter- und Fernverkehr untersagt hatte, weiter Bestand hat, wird das Landesarbeitsgericht Sachsen am Freitag entscheiden. Die GDL kündigte am Wochenende an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bei einer positiven Entscheidung der Karlsruher Richter könnte es dann noch vor Weihnachten Streiks im Fern- und Güterverkehr geben, so Ulrich Fischer, Rechtsanwalt der GDL, gegenüber ddp.
(ddp/jW)
Ob eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts Chemnitz, das Streiks im Güter- und Fernverkehr untersagt hatte, weiter Bestand hat, wird das Landesarbeitsgericht Sachsen am Freitag entscheiden. Die GDL kündigte am Wochenende an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bei einer positiven Entscheidung der Karlsruher Richter könnte es dann noch vor Weihnachten Streiks im Fern- und Güterverkehr geben, so Ulrich Fischer, Rechtsanwalt der GDL, gegenüber ddp.
(ddp/jW)
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