25.10.2007
Schallende Ohrfeige für Bundesanwaltschaft
Bundesgerichtshof hob Haftbefehl gegen Andrej H. auf. Einstellung des 129a-Verfahrens gefordert
Von Lothar Bassermann
Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Dem Berliner Soziologen war vorgeworfen worden, Mitglied der als terroristische Vereinigung eingestuften »militanten gruppe« (mg) zu sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen die Aussetzung des Haftbefehls. Der BGH ging sogar noch einen Schritt weiter und hob den Haftbefehl auf: Die »in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreich...
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