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25.10.2007

GDL gewinnt vor Gericht

Bahn AG darf Streikwillige nicht willkürlich zu »Notdiensten« verpflichten. Immer mehr Zugausfälle wegen Krankschreibungen

Von Rainer Balcerowiak
Das Landesarbeitsgericht Berlin verhandelte am Mittwoch über den Widerspruch der GDL gegen eine Entscheidung der ersten Instanz, die der Bahn AG das Recht eingeräumt hatte, Mitglieder dieser im Arbeitskampf befindlichen Gewerkschaft auch ohne eine entsprechende Vereinbarung zu sogenannten Notdiensten zu verpflichten. Auf die Weigerung vieler GDL-Mitglieder, sich auf diese Weise als Streikbrecher mißbrauchen zu lassen, hatte das Unternehmen mit Abmahnungen und Suspen...

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