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17.10.2007 / Feuilleton / Seite 14

Nur noch mit Rucksack umziehen?

Der Vermieter darf die beim Einzug vereinbarte Miete schon nach 15 Monaten erhöhen. Das gilt nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn sich die ortsübliche Vergleichsmiete überhaupt nicht verändert hat. Darauf wies jetzt die Zeitschrift Test hin.
In dem Fall war eine Wohnung zu einem Quadratmeterpreis angeboten wo...

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