10.10.2007
Geheimhaltungspflicht verhindert Aufklärung
Nordrhein-Westfälische Landesregierung will Skandal um Enttarnung eines V-Mannes aussitzen
Von Markus Bernhardt
Sebastian Seemann wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) über drei Jahre als V-Mann in der neofaschistischen Szene geführt (jW berichtete am 4.September). Allein in den vergangenen Jahren soll er wegen Drogenhandels in insgesamt 178 Fällen, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt worden sein. Einem 22jährigen Rechtsextremen soll er eine Waffe besorgt haben, mit deren Hilfe dieser im Februar versuchte, einen Supermarkt in Dortmund au...
Artikel-Länge: 3424 Zeichen


