09.10.2007
Rechtswidrige Bespitzelung
Verwaltungsgericht meldet schwere Bedenken gegen Observierung eines Göttinger Atomkraftgegners an. Polizei will erhobene Daten löschen
Von Reimar Paul
Die Bespitzelung des Göttinger Atomkraftgegners Daniel H. durch die Polizei vor drei Jahren war offenkundig rechtswidrig. Nach einem Erörterungstermin vor dem örtlichen Verwaltungsgericht (Az 1 A 220/05) hat die Göttinger Polizeidirektion ihre aus dem Jahr 2004 datierte Anordnung zur Observation des heute 27jährigen aufgehoben. Gleichzeitig sicherte die Polizei zu, die bei der Überwachung gesammelten Daten »physikalisch zu löschen und zu vernichten«.Im Vorfeld des C...
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