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08.10.2007

Bahn für alle

Ein klares Nein zum Verkauf der DB AG

Von Peter Conradi
Der alte Juristenspruch »Ein Blick ins (Grund-)Gesetz schärft das Urteilsvermögen« gilt auch im Streit um den geplanten (Teil-)Verkauf der Deutschen Bahn (DB AG). Nach unserer Verfassung (Grundgesetz Artikel 87e Absatz 4), »gewährleistet der Bund, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den ...

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