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17.07.1997

Totalverweigerer wegen Verjährung freigelassen

Bundeswehr hatte rechtswidrigen Arrest verhängt

Von Leif Allendorf
Den Rest einer 21tägigen Arreststrafe muß der Totalverweigerer Axel Krauße nicht mehr absitzen, da der Grund der Disziplinarmaßnahme - seine Flucht aus einem Bundeswehrkrankenhaus im August vergangenen Jahres - bereits verjährt ist. Laut Wehrdisziplinarordnung hätte die Strafe bis spätestens sechs Monate nach dem »eigenmächtigen Verschwinden« vollstreckt werden müssen. 74 Tage war Krauße insgesamt in Arrest gewesen, elf Tage vor Ablauf der Strafe war er gefl...

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