02.10.2007
Arme dürfen das
Der Oberste Gerichtshof Italiens beschloß Straffreiheit für Hausbesetzer bei erwiesener Notlage
Von Rosso Vincenzo
Es gibt ein Recht auf Wohnung. Wenn man wirklich arm ist, ist die Besetzung einer Unterkunft keine Straftat.« Das hat der Oberste Gerichtshof Italiens in der vergangenen Woche entschieden. Das Kassationsgericht zählt das Recht auf Wohnraum »zu den primären Gütern des Menschen«. In dem am 26. September veröffentlichten Urteil heißt es, daß die Besetzung einer Sozialwohnung durch einen Bedürftigen »im Zustand der Not« als gerechtfertigt angesehen werden kann und nicht...
Artikel-Länge: 3856 Zeichen


