02.10.2007
Stichwort Recht
Von Marion Burghardt
Seit einiger Zeit beschäftigt der Arbeitgeber bei uns im Betrieb Leiharbeitnehmer. Hat unser Betriebsrat eigentlich auch bezüglich dieser »fremden« Mitarbeiter irgendwelche Rechte?Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehen sich nicht nur auf diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit der Firma abgeschlossen haben. Der Betriebsrat ist in bestimmten Fragen für alle Beschäftigen zuständig, die in Arbeitsabläufe des Betriebes einge...
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