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14.09.2007

Keine Kürzung von ALG II für Mietkaution

Hessisches Landesarbeitsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Beziehern

Das hessische Landessozialgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Beziehern gestärkt, die nach einem Umzug eine Mietkaution aufbringen müssen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß legten die Darmstädter Richter fest, daß Arbeitsagentur oder Kommune, die den Betroffenen für die Kaution in der Regel ein Darlehen gewähren, f...

Artikel-Länge: 1084 Zeichen

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