13.09.2007
Ende der Drangsalierung
Bundesgerichtshof: Klausel zur Endrenovierung in Mietverträgen unwirksam. Mieter unangemessen benachteiligt
Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vom Mittwoch die Pflicht der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam. Die Klausel stelle auch dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen müsse. Die Bundesrichter beanstandeten, daß die Endrenov...
Artikel-Länge: 2160 Zeichen


