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29.08.2007

Reisen: Richtig reklamieren

Für diejenigen, die unter erheblichen Mängeln ihrer pauschal gebuchten Urlaubsreise zu leiden hatten, hat die Stiftung Warentest Informationen auf ihrer Internetseite in einem »Special aus Freizeit + Reise« zusammengestellt. Bei einer Großbaustelle vor dem Hotelfenster, einem Pool ohne Wasser oder einem vollkommen verdreckten Strand haben Urlauber Anspruch auf Entschädigung. Allerdings muß man schon am Ferienort die Mängel beim Vertreter des Veranstalters angezeigt ...

Artikel-Länge: 5084 Zeichen

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