26.02.1999
FDP-Ratsherr darf mit Reps kooperieren
Schiedsgericht der Liberalen Niedersachsens begnügt sich mit Verwarnung
Von Reimar Paul
Nach zweijährigem Gerangel hat das niedersächsische Landesschiedsgericht der FDP Anfang der Woche entschieden, den Moringer Rathsherrn Karl Barnkothe wegen Zusammenarbeit mit den rechtsextremen Republikanern lediglich zu verwarnen. Das Schiedsgericht stellte fest, ein Parteiausschluß Barnkothes sei angesichts seiner Verdienste um die FDP »unverhältnismäßig«. Barnkothe, der seit 35 Jahren Mitglied der FDP ist, hatte nach den letzten Kommunalwahlen im Rat der Stadt Mo...
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