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09.08.2007

Bundesregierung beharrt auf Berufsverbote

Sogenannte Verfassungstreue bleibt Kriterium für Anstellung im öffentlichen Dienst

Von Julius Kaiser
Die Bundesregierung hält Berufsverbote für politisch unliebsame Bewerber im öffentlichen Dienst weiterhin für gerechtfertigt. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotspraxis hervor.Aufgrund des sogenannten Radikalenerlasses aus dem Jahr 1972 wurden bis 1991 gegen etwa 1 100 Personen Berufsverbote ausgesprochen und 130 Personen aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Betroffen waren insbesond...

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