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31.07.2007 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Stichwort Recht: Schutzwürdige Interessen des Bewerbers

Marion Burghardt
Frage: Ich bin mit 50 Prozent anerkannt schwerbehindert und hatte mich um einen Arbeitsplatz im Sekretariat beworben. Beim Vorstellungsgespräch hat mich der Personalchef gefragt, ob ich schwerbehindert sei, was ich verneinte. Muß ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich den Job bekomme und der Arbeitgeber von meiner »Notlüge« erfährt?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, vor Abschluß des Arbeitsvertrages Informationen beim Arbeitnehmer einzuholen, die für ihn ...

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