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27.07.2007

Polizeirecht versus Verfassung

Berliner klagte gegen Ausreiseverbot vor dem G-8-Gipfel 2001 in Genua. Er scheiterte nun vor dem Bundesverwaltungsgericht

Von Sebastian Wessels
Nach Erkenntnissen der Berliner Polizei gehören Sie zu Personen, die der gewaltbereiten linksextremistischen Szene zuzuordnen sind.« Mit dieser Begründung untersagte die Polizei 16 Berlinern im Juli 2001 die Ausreise aus Deutschland, die gegen den G-8-Gipfel im italienischen Genua demonstrieren wollten. Unter ihnen war auch Fabian K., der sich vom 15. bis 22. Juli – der Gipfel fand vom 20. bis 22. Juli statt – täglich auf einer Berliner Polizeiwache melden mußte. K....

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